Written by Torsten on 20. Juli 2009 – 08:52
Wer seine Lebensversicherung verkaufen möchte, der sollte auf einige Dinge achten. Der wichtigste Punkt dabei ist, in Erfahrung zu bringen, ob der Käufer bereit ist, den Todesfallschutz für den Verkäufer zu erhalten oder ob er eine vollständige Umschreibung des Vertrages wünscht, bei auch unbedingt die Zustimmung der Versicherungsgesellschaft notwendig ist. Bleibt der Todesfallschutz beim Verkäufer, dann wird es in der Praxis beim Lebensversicherung Verkaufen meistens so gehandhabt, dass sich der Käufer mit einer besonderen Klausel bei den Begünstigten mit einreiht. Er bekommt dann nicht nur die eingezahlten Beiträge erstattet, sondern es wird ihm auch der darauf entfallende Renditeanteil überwiesen. Der Restbetrag wird wie gewöhnlich an die gesetzlichen Erben oder die anderen im Vertrag konkret benannten Begünstigten ausgezahlt.
Wer seine Lebensversicherungen verkaufen möchte, der will natürlich auch gern wissen, welche Preise sich dafür erzielen lassen. Ähnlich wie beim Lebensversicherung Beleihen spielt der Rückkaufswert die entscheidende Rolle. Er sollte im Normalfall die Summe aus den bisher eingezahlten Prämien und der zugerechneten Rendite sein. Es gibt Käufer, die die Gesamtsumme erstatten, aber man muss dort Abstriche machen, wenn der Todesfallschutz erhalten bleiben soll. Dabei spielen immer auch persönliche Faktoren des Versicherten wie zum Beispiel das Alter zum Zeitpunkt des Verkaufs sowie das Alter beim planmäßigen Ablauf der Versicherung eine große Rolle.
Bevor man sich zu einem Verkauf entschließt, sollte man sich über die Voraussetzungen erkundigen, unter denen man eine Lebensversicherung beleihen kann. Auch damit kann man sich wirtschaftlichen Spielraum verschaffen und sogar den kompletten Versicherungsschutz erhalten. Hinsichtlich der Zahlung des Tilgungsanteils sind verschiedene Modelle möglich, die man sich von seiner Gesellschaft genau durchrechnen lassen sollte.