Written by Torsten on 26. Juni 2009 – 09:07
Mittlerweile hat nun jedes Bundesland sein ganz eigenes Kampfhundegesetz.
Welche Rassen als so genannte Kampfhunde zählen, wurde hier also genauestens festgelegt.
Das Gesetz besagt, dass die öffentliche Sicherheit vor den Gefahren, die von diesen Hunden ausgeht, geschützt werden muss. Vorbeugung und Abwehr sind die zentralen Punkte.
Vielmehr sind es jedoch nicht allein die Hunde, sondern deren Besitzer, die diese Hunde zu Kampfhunde machen bzw. gemacht haben.
Neuerdings wird nun für diese Hunde vorgeschrieben, dass sie tierärztlich mit einem Chip registriert werden müssen und der Ordnungsbehörde zu melden sind.
Weiterhin wird vorgeschrieben, dass eine entsprechende Hundehalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss. Nicht zu vergessen der Wesenstest, der durch einen Tierarzt abgenommen wird.
Die Hundehalterhaftpflicht deckt dazu alle finanziellen Risiken ab, die durch den Angriff eines Hundes entstehen können, sei es nun der Personenschaden oder auch nur ein Sachschaden.
Mit unter bleibt ein Selbstbehalt für den Versicherungsnehmer übrig.
Alles in allem sollte man sich also vorher über die Kosten, die auf einen zukommen mit der Anschaffung eines solchen Hundes, im Klaren sein. Schnell kann das geplante Budget schon bei Anschaffung überschritten werden.
Ob man nun einen Kampfhund mag oder lieber einen normalen, ist Jedem selbst überlassen. Allerdings macht eine Hundehalter-Haftpflicht auch Sinn für den normalen Hund. Viele Hunde reagieren nämlich zum Beispiel quasi allergisch auf den Briefträger. Und da passiert es auch mal schnell, dass ein Loch in die Jacke gerissen oder in die Wade gezwickt wurde.
Oder wenn der Hund eine Vorliebe für die Inneneinrichtung hat, kann es auch schnell mal ein bisschen teuer werden.