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Freistellungsaufträge überprüfen
This is my site Written by admin on 12. Mai 2008 – 18:54

Ab dem kommenden Jahr gelten neue Sparerfreibeträge. So konnten bisher Singles (alleinstehende Personen) 1421,- EUR steuerfrei aus Zinserträgen und Dividenden jährlich mitnehmen. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus dem Sparerfreibetrag von 1370 EUR und 51,- EUR Werbungskostenpauschale. Das wird gekürzt auf 801,- EUR (750 EUR + 51 EUR Webrungskostenpauschale). Für Ehepaare wird der Betrag von 2842,- EUR auf 1602,- EUR (1500 EUR plus 102 EUR) gekürzt.

Das hat also zur Folge, dass alle Einnahmen (Zinsen und Dividenden) oberhalb dieser Grenzen versteuert werden müssen. Dazu führen die Banken sofort die Zinsabschlagsteuer und den Solidaritätszuschlag an das Finanzamt ab.

Jedoch sollten alle Anleger und Sparer ihre Freistellungsaufträge überprüfen. Denn wer keinen neuen bei seiner Bank erteilt, erleidet möglicherweise zunächst Nachteile. Die Banken werden sonst alle Freistellungsaufträge auf 56,37 Prozent kürzen, insofern kein neuer gestellt wird. Natürlich kann man mit der jährlichen Einkommenssteuererklärung zu viel entrichtete Steuern auch wieder zurückerhalten. Entscheiden Sie sich also am besten für eine Variante und überprüfen Sie einmal die Freistellungsaufträge für Ihr Tagesgeldkonto, Girokonto und Aktiendepot. Im Übrigen verhält es sich bei Wertpapieren und Aktienfonds ein wenig anders. Dort ist die Hälfte der Dividenden steuerfrei, weshalb sicherlich clevere Anleger auf das Fondssparen umsteigen. Es ist zwar ein wenig risikoreicher als festverzinsliche Anlagen, aber immer noch nicht so risikobehaftet wie das reine Investieren in Aktien. Ab dem Jahr 2008 dürfte es Änderungen mit der Einführung der Abgeltungssteuer geben, wenn dann der Vorteil für das Anlegen in Wertpapieren (bzgl. der Besteuerung) wegfallen sollte.

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