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Fondsgebundene Rentenversicherung Vor und Nachteile
This is my site Written by admin on 30. Mai 2008 – 18:53

Eine attraktive Rendite verspricht die Fondsgebundene Rentenversicherung und sie wurde bis Ende 2004 auch gut verkauft.

Seit dem 1.1.2005 gibt es allerdings keine Steuerfreiheit mehr für Lebens- und Rentenversicherungen und damit stellt sich automatisch die Frage, wenn die Steuerfreiheit nicht mehr da ist, welche Gründe es dann überhaupt noch gibt eine Fondsgebundene Rentenversicherung Fondsgebundene Rentenversicherung abzuschließen. Dagegen sprechen in jedem Fall die hohen Abschlusskosten, die den Vertrag zumindest zu Beginn auffressen. Dazu garantieren einige Versicherungsgesellschaften den Rentenfaktor nicht und der ist wichtig bei Abschluss des Vertrages. Der Rentenfaktor ist deshalb wichtig, weil er angibt wie viel zu Beginn der Auszahlungsphase der Versicherte pro 10.000 Euro bekommt. Wird der Rentenfaktor zum Beispiel von 45 auf 34 gesenkt, wird aus einer Rente die bei Abschluss noch 1000 Euro betragen hätte dann nur noch 800 Euro. Der Rentenfaktor orientiert sich auch an der durchschnittlichen Lebenserwartung. Diese hat sich durch den Fortschritt der Medizin in den letzten Jahren immer erhöht. Also kann man davon ausgehen, dass wenn der Rentenfaktor nicht bei Abschluss garantiert wird, sicherlich bei Ende der Laufzeit es weniger sein wird.

Natürlich hat die Fondsgebundene Rentenversicherung auch Vorteile. Der Kunde kann aus verschiedenen Fonds auswählen und muss sich nicht selbst darum kümmern. Während der Laufzeit besteht die Möglichkeit einen Teil der Fondsanteile ab einer bestimmten Laufzeit aus der Versicherung zu entnehmen. Durch die Entscheidung der Bundesregierung bald eine Abgeltungssteuer einzuführen, bekommt die Fondsgebundene Rentenversicherung zusätzlich wieder ein prima Verkaufsargument.

Fonds, Zinsen, Rentenanlagen oder Aktien werden dann mit einer Abgeltungssteuer von 25 Prozent belegt während die Fondsgebundene Rentenversicherung aufgrund des Alterseinkünftgesetz außen vor bleibt.

Geht man mit 65 Jahren in Rente zahlt man nur 4,75 Prozent an Steuern und keine 25 Prozent.

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