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Die Mini-GmbH - Unternehmergesellschaft
This is my site Written by admin on 3. Mai 2008 – 18:12

Die Angst kennen viele. Wer wollte sich nicht schon des Öfteren selbstständig machen, hatte aber Sorge sich wegen der Privathaftung zu verschulden. Damit fielen die Personengesellschaften wie die OHG oder die KG raus. Als Alternative winkte eine GmbH oder eine englische Limited. Doch bei der GmbH war das hohe Stammkapital oft nicht vorhanden, bei der Limited eilte der schlechte Ruf voraus. Abhilfe kann nun die für 2008 geplante Mini-GmbH, offiziell Unternehmergesellschaft genannt, schaffen.

Die Mini-GmbH kommt mit einem Euro Grundüngskapital aus. Eine notarielle Beurkundung der Mustersatzung ist nicht mehr notwendig, lediglich die Unterschriften müssen beglaubigt werden. Das spart nicht nur Kosten, sondern auch Zeit. Es müssen 25 % des Jahresgewinns als Rücklagen zurückgestellt werden. Dies muss so lange geschehen, bis der Eigenkapitalanteil 10.000 Euro beträgt, also bis die Voraussetzungen für die normale GmbH erfüllt sind. Dann kann eine Umwandlung in eine normale GmbH erfolgen. Die Firma muss mit dem Zusatz Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) auftreten, wobei auch die UG (haftungsbeschränkt) möglich ist. Neben der Einführung einer Mini-GmbH wird aber auch die normale GmbH reformiert. Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen sagt, dass das Stammkapital auf 10.000 Euro gesenkt wird, wovon bei der Gründung lediglich 5.000 Euro, also die Hälfte, einzuzahlen sind.

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