Written by admin on 13. März 2008 – 18:04
Der Bebauungsplan unterscheidet zunächst drei verschiedene Flächen bei einem Hausbau. Die erste wird durch den Außenbereich dargestellt. Als Außenbereich bezeichnet man bei einem Bebauungsplan alles, was sich außerhalb von Siedlungen befindet und nicht zum Bebauen freigegeben ist. Es besteht sogar ein regelrechtes Verbot, in diesen Ortsteilen zu bauen. Eine Ausnahme gibt es allerdings bei der Errichtung von bodengebundenen Anlagen. So kann man beispielsweise Kraftwerke, Forschungseinrichtungen, militärische Anlagen oder Gebäude, die zur Landwirtschaft benutzt werden, durchaus auch im Außenbereich eines Bebauungsplans errichten.
Der Innenbereich beim Bebauungsplan meint all diejenigen Flächen, welche zwar bebaut werden können, wo aber noch kein Bebauungsplan vorliegt. Als letzte Kategorie beim Bebauungsplan seien die Flächen zu benennen, welche bereits als Baugrundstücke freigegeben wurden.
In einem Bebauungsplan regelt man demnach, welche Gebiete zur Bebauung freigegeben werden können und stellt danach einen genauen Plan auf, was die Vorgehens- und Arbeitsweise des Bauvorhabens betrifft. Dabei müssen auch etwaige Umlegungen von Verkehrsstrecken oder die Erschließung von Neubaugebieten beachtet werden. Somit ist die Aufgabe, die der Bebauungsplan hat, ziemlich weitläufig, aber auch ebenso wichtig. Als Planungsinstrument muss ein Bebauungsplan die Umwelt schützen, dabei den Wohnkomfort der Einwohner im Blickfeld behalten und kulturelle Errichtungen so weit es möglich ist erhalten. Eingesetzt wird er sowohl für private als auch für öffentliche Zwecke.