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Arbeitsvertrag-Arbeitsrecht
This is my site Written by admin on 1. Juli 2008 – 19:52

Große Freude steht ins Haus wenn die endlosscheinende Arbeitssuche mit einem Arbeitsvertrag abgeschlossen werden kann. Der Arbeitsvertrag in den Händen vermittelt dem Arbeitnehmer das Gefühl der Sicherheit, aus dem Arbeitssuchenden wurde ein stolzer Mitarbeiter. Vom Glückgefühl getragen liest kaum einer nach was genau sein Vertrag so regelt. Man verlässt sich darauf, dass dies sowieso rechtlich vorbestimmt ist. Dem ist aber gar nicht so. Wussten Sie schon, dass ein Arbeitsvertrag nicht unbedingt schriftlich ausgestellt werden muss? Von einem Arbeitsvertrag spricht man dann, wenn sich jemand zu einer Arbeitsleistung für einen anderen verpflichtet. Derjenige, der sich zur Arbeitsleistung verpflichtet, ist der Arbeitnehmer, sein Vertragspartner ist der Arbeitgeber. Der wesentliche Inhalt des Arbeitsvertrages ist für den Arbeitnehmer die Erbringung der Arbeitsleistung und für den Arbeitgeber die Bezahlung des Entgelts. Der Arbeitsvertrag entsteht durch Willensübereinstimmung über seine wesentlichen Inhalte. Er ist also zweiseitig verbindlich, da für jeden Vertragspartner Berechtigungen und Verpflichtungen entstehen.

Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer stehen seit her in einem Arbeitsverhältnis zueinander und beide glauben jetzt durch das Arbeitsrecht geschützt zu sein. In der Praxis weiß nur der Anwalt für Arbeitsrecht darüber bescheid, dass Arbeitsvertrag an keine Formvorschrift gebunden ist. Dieser kann deshalb auch mündlich geäußert seine Gültigkeit haben, oder sogar gar nur durch „schlüssige Handlung“ (§ 863 ABGB) zustande kommen, zum Beispiel einfach dadurch, dass jemand Arbeitsleistungen für einen anderen erbringt und dieser die Leistungen annimmt. In solchem Falle entfällt zwar der Anspruch auf Ausstellung eines schriftlichen Arbeitsvertrages, doch der Anspruch auf Ausstellung eines Dienstzettels wird hier von besonderer Bedeutung. Um unliebsamen Überraschungen vorzubeugen ist es immer ratsam einen im Arbeitsrecht bewandten Rechtsanwalt aufzusuchen…

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